Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
AdRecruiting – Social Recruiting für KMU
Stand: April 2026
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln die Geschäftsbeziehung zwischen AdRecruiting, [vollständiger Firmenname und Adresse einfügen] (nachfolgend «AdRecruiting» oder «Anbieterin»), und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Auftraggeberin» oder «Kunde»).
1.2 Die AGB gelten für sämtliche Dienstleistungen im Bereich Social Recruiting, insbesondere für die Erstellung und Betreuung von Meta-Werbekampagnen, den Aufbau und Betrieb von Bewerbungs-Funnels sowie die Vorselektion von Kandidatinnen und Kandidaten.
1.3 Abweichende Bedingungen der Auftraggeberin werden nur anerkannt, wenn AdRecruiting diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
1.4 Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist [Ort einfügen].
2. Leistungsbeschreibung
2.1 Paket «Quick Start»
Das Paket «Quick Start» umfasst die reine Kampagnenbetreuung auf Meta (Facebook und Instagram). Dazu gehören Zielgruppenanalyse, Strategieentwicklung, Erstellung von Werbeanzeigen und Visuals, laufende Kampagnenoptimierung sowie monatliche Auswertungs-Calls. Die Bewerbungen gehen direkt an die Auftraggeberin. Eine Vorselektion, der Aufbau eines Bewerbungs-Funnels oder telefonische Erstinterviews sind in diesem Paket nicht enthalten. Es handelt sich ausdrücklich nicht um eine Arbeitsvermittlung im Sinne des Arbeitsvermittlungsgesetzes (AVG).
2.2 Paket «Recruiting Funnel»
Das Paket «Recruiting Funnel» umfasst die Leistungen des Pakets «Quick Start» sowie zusätzlich den Aufbau eines Bewerbungs-Funnels mit automatisierter Vorqualifizierung, die telefonische Vorselektion von Kandidatinnen und Kandidaten durch AdRecruiting, wöchentliche Check-in-Gespräche sowie eine Nachbesetzungs-Garantie gemäss Ziffer 7. Die Leistung wird pro Vakanz/Funnel erbracht.
2.3 Paket «Premium Recruiting & Branding»
Das Paket «Premium Recruiting & Branding» umfasst sämtliche Leistungen des Pakets «Recruiting Funnel» sowie zusätzlich Video-Konzept, Dreh und Schnitt, ein Social-Media-Profil-Makeover mit wöchentlicher Content-Erstellung, bis zu drei separate Bewerbungs-Funnels für unterschiedliche Stellen, monatliches Reporting sowie eine persönliche Begleitung über die gesamte Vertragslaufzeit.
2.4 Werbebudget
Das Werbebudget für Meta-Anzeigen (Facebook und Instagram) ist in keinem der Pakete enthalten und wird von der Auftraggeberin separat und direkt an Meta bezahlt. AdRecruiting empfiehlt ein Tagesbudget ab CHF 20 bis 40, abhängig von Branche und Region. Die Auftraggeberin behält jederzeit die volle Kontrolle über ihr Werbekonto und das eingesetzte Budget.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Paketpreise
Die aktuell gültigen Preise sind auf der Website adrecruiting.ch publiziert. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser AGB gelten folgende Preise:
Quick Start: CHF 1'090 pro Monat, Mindestlaufzeit 3 Monate, danach monatlich kündbar.
Recruiting Funnel: CHF 4'500 einmalig pro Vakanz/Funnel, zuzüglich Vermittlungsprovision gemäss Ziffer 3.2. Vertragslaufzeit 3 Monate.
Premium Recruiting & Branding: CHF 9'900 pauschal für 6 Monate, zuzüglich Vermittlungsprovision gemäss Ziffer 3.2.
3.2 Vermittlungsprovision
Für die Pakete «Recruiting Funnel» und «Premium Recruiting & Branding» wird bei erfolgreicher Besetzung eine Vermittlungsprovision fällig. Diese beträgt:
Recruiting Funnel: 10 % des Bruttojahresgehalts der vermittelten Person.
Premium Recruiting & Branding: 8 % des Bruttojahresgehalts der vermittelten Person.
3.3 Berechnungsgrundlage der Provision
Die Provision berechnet sich auf Basis des vertraglich vereinbarten Bruttojahresgehalts der vermittelten Person, inklusive 13. Monatslohn (sofern vereinbart), jedoch exklusive variabler Vergütungsbestandteile wie Boni, Provisionen, Gratifikationen und Spesenpauschalen.
3.4 Fälligkeit der Provision
Die Vermittlungsprovision wird in zwei Raten fällig:
Erste Rate (50 %): Bei Unterzeichnung des Arbeitsvertrags zwischen der Auftraggeberin und der vermittelten Person. Zahlungsfrist: 14 Tage nach Rechnungsstellung.
Zweite Rate (50 %): Nach erfolgreichem Ablauf der Probezeit gemäss dem Arbeitsvertrag der vermittelten Person. Zahlungsfrist: 14 Tage nach Rechnungsstellung.
3.5 Fälligkeit der Paketpreise
Beim Paket «Quick Start» wird der Monatsbeitrag jeweils zu Monatsbeginn in Rechnung gestellt. Die Pakete «Recruiting Funnel» und «Premium Recruiting & Branding» werden nach dem Kickoff-Call vollständig in Rechnung gestellt. Zahlungsfrist: 14 Tage nach Rechnungsstellung.
3.6 Verzug
Bei Zahlungsverzug ist AdRecruiting berechtigt, Verzugszinsen von 5 % p.a. zu berechnen. AdRecruiting kann die Kampagnen sistieren, bis die ausstehenden Beträge beglichen sind.
4. Definition der erfolgreichen Besetzung
4.1 Eine Stelle gilt als erfolgreich besetzt, wenn die Auftraggeberin mit einer durch AdRecruiting vermittelten Person einen Arbeitsvertrag unterzeichnet hat.
4.2 Als «vermittelt» gilt eine Person, die über eine von AdRecruiting erstellte und betreute Werbeanzeige oder einen von AdRecruiting betriebenen Bewerbungs-Funnel auf die Stelle aufmerksam geworden ist und deren Bewerbung durch AdRecruiting an die Auftraggeberin weitergeleitet wurde.
4.3 Die Vermittlungsprovision ist auch dann geschuldet, wenn die Auftraggeberin eine durch AdRecruiting vermittelte Person nicht für die ursprünglich ausgeschriebene Stelle, sondern für eine andere Position im Unternehmen einstellt.
4.4 Stellt die Auftraggeberin eine durch AdRecruiting vermittelte Person innerhalb von 12 Monaten nach dem letzten Kontakt ein, gilt die Vermittlung als ursächlich und die Provision ist geschuldet – unabhängig davon, ob die Kampagne zu diesem Zeitpunkt noch aktiv ist.
5. Exklusivität und parallele Suche
5.1 Die Zusammenarbeit mit AdRecruiting ist nicht exklusiv, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Die Auftraggeberin darf parallel andere Rekrutierungskanäle nutzen.
5.2 Wird eine Stelle über einen anderen Kanal besetzt (z.B. eigene Inserate, Personalvermittler, Netzwerk), schuldet die Auftraggeberin keine Vermittlungsprovision an AdRecruiting, sofern die eingestellte Person nicht über AdRecruiting vermittelt wurde.
5.3 Im Zweifelsfall ist die Auftraggeberin verpflichtet, AdRecruiting unverzüglich mitzuteilen, über welchen Kanal die eingestellte Person auf die Stelle aufmerksam geworden ist.
6. Vertragslaufzeit und Kündigung
6.1 Quick Start: Mindestlaufzeit 3 Monate. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit ist der Vertrag monatlich kündbar mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Monatsende.
6.2 Recruiting Funnel: Die Vertragslaufzeit beträgt 3 Monate ab Kickoff-Call. Wird die Stelle innerhalb der Laufzeit nicht besetzt, kann die Betreuung in gegenseitigem Einvernehmen zu einem reduzierten Satz verlängert werden. Bereits bezahlte Paketpreise werden nicht erstattet.
6.3 Premium Recruiting & Branding: Die Vertragslaufzeit beträgt 6 Monate ab Kickoff-Call. Eine vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen. Bereits bezahlte Paketpreise werden nicht erstattet.
6.4 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien vorbehalten. Als wichtiger Grund gilt insbesondere ein wesentlicher Verstoss gegen diese AGB, Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.
7. Nachbesetzungs-Garantie
7.1 Für die Pakete «Recruiting Funnel» und «Premium Recruiting & Branding» gewährt AdRecruiting eine Nachbesetzungs-Garantie. Diese greift, wenn die vermittelte Person das Arbeitsverhältnis während der Garantiezeit beendet oder von der Auftraggeberin gekündigt wird.
7.2 Die Garantiezeit beträgt:
Recruiting Funnel: 3 Monate ab Stellenantritt der vermittelten Person.
Premium Recruiting & Branding: 6 Monate ab Stellenantritt der vermittelten Person.
7.3 Im Garantiefall erstellt AdRecruiting kostenfrei eine neue Kampagne und einen neuen Bewerbungs-Funnel für dieselbe oder eine vergleichbare Stelle. Die Auftraggeberin trägt lediglich das Werbebudget für die Nachbesetzungskampagne.
7.4 Die Nachbesetzungs-Garantie gilt einmalig pro vermittelte Stelle und entfällt, wenn die Kündigung durch die Auftraggeberin aus betriebsbedingten Gründen (z.B. Stellenabbau, Restrukturierung) erfolgt oder die Auftraggeberin wesentliche Angaben zum Stellenprofil oder zu den Arbeitsbedingungen verschwiegen oder falsch dargestellt hat.
7.5 Die bereits bezahlte Provision wird im Garantiefall nicht zurückerstattet. Wird die Stelle durch die Nachbesetzung erfolgreich neu besetzt, fällt keine weitere Provision an.
8. Pflichten der Auftraggeberin
8.1 Die Auftraggeberin stellt AdRecruiting alle erforderlichen Informationen zum Stellenprofil, zu den Anforderungen, den Arbeitsbedingungen und dem Gehaltsrahmen vollständig und wahrheitsgemäss zur Verfügung.
8.2 Die Auftraggeberin verpflichtet sich, vorselektierte Kandidatinnen und Kandidaten innerhalb von 5 Werktagen nach Weiterleitung zu kontaktieren. Eine verzögerte Kontaktaufnahme kann die Erfolgsaussichten der Kampagne erheblich beeinträchtigen.
8.3 Die Auftraggeberin informiert AdRecruiting unverzüglich über den Fortgang der Bewerbungsgespräche, über eine erfolgte Einstellung sowie über eine Besetzung der Stelle über andere Kanäle.
8.4 Die Auftraggeberin stellt sicher, dass sie über ein aktives Meta-Werbekonto verfügt oder ein solches einrichtet, und gewährt AdRecruiting die erforderlichen Zugriffsrechte für die Kampagnenbetreuung.
9. Pflichten von AdRecruiting
9.1 AdRecruiting erbringt die vereinbarten Leistungen sorgfältig und nach bestem fachlichen Wissen. AdRecruiting schuldet eine professionelle Kampagnenbetreuung und Vorselektion, jedoch keine bestimmte Anzahl von Bewerbungen oder eine garantierte Besetzung der Stelle.
9.2 AdRecruiting behandelt alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen vertraulich und gibt diese nicht an Dritte weiter, sofern dies nicht zur Leistungserbringung erforderlich ist.
9.3 AdRecruiting übermittelt der Auftraggeberin regelmässig Auswertungen und Berichte über den Kampagnenverlauf im vertraglich vereinbarten Rhythmus.
10. Datenschutz
10.1 Beide Parteien verpflichten sich, die Bestimmungen des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG) sowie gegebenenfalls der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einzuhalten.
10.2 AdRecruiting verarbeitet personenbezogene Daten von Kandidatinnen und Kandidaten ausschliesslich zum Zweck der Stellenvermittlung und löscht diese nach Abschluss des Auftrags, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
10.3 Die Auftraggeberin ist für die datenschutzkonforme Verarbeitung der von AdRecruiting weitergeleiteten Bewerberdaten in ihrem eigenen Unternehmen verantwortlich.
11. Haftung
11.1 AdRecruiting haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln verursacht werden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
11.2 AdRecruiting übernimmt keine Haftung für die fachliche oder persönliche Eignung der vermittelten Kandidatinnen und Kandidaten. Die endgültige Einstellungsentscheidung liegt ausschliesslich bei der Auftraggeberin.
11.3 AdRecruiting haftet nicht für Entscheide, Richtlinienänderungen oder technische Störungen seitens Meta (Facebook/Instagram), die den Kampagnenverlauf beeinflussen.
11.4 Die Haftung von AdRecruiting ist in jedem Fall begrenzt auf die Höhe der von der Auftraggeberin bezahlten Vergütung (Paketpreis und Provision) für den betreffenden Auftrag.
12. Geistiges Eigentum
12.1 Alle von AdRecruiting erstellten Inhalte (Werbetexte, Visuals, Videos, Funnel-Strukturen) gehen nach vollständiger Bezahlung in das Eigentum der Auftraggeberin über, sofern nicht anders vereinbart.
12.2 AdRecruiting behält sich das Recht vor, die Zusammenarbeit und die erzielten Ergebnisse (ohne Nennung vertraulicher Details) als Referenz für Marketingzwecke zu verwenden, sofern die Auftraggeberin dem nicht schriftlich widerspricht.
13. Abwerbeverbot
13.1 Die Auftraggeberin verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und 12 Monate danach keine Mitarbeitenden von AdRecruiting direkt oder indirekt abzuwerben.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.
14.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
14.3 Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts.
14.4 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist [Ort einfügen], Schweiz.
Hinweis: Diese AGB dienen als Vorlage und ersetzen keine Rechtsberatung. Es wird empfohlen, die AGB vor dem Einsatz durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf Schweizer Arbeits- und Vertragsrecht prüfen zu lassen. Insbesondere die Klauseln zur Vermittlungsprovision und zur Nachbesetzungs-Garantie sollten juristisch validiert werden.